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IG-Klettern Frankenjura & FichtelgebirgeKletterkonzept FichtelgebirgeWas lange währt, wird endlich gutSelten hat dieser Satz so gut gepasst wie im Fall des Kletterkonzeptes Fichtelgebirge. Die Ursprünge des Kletterkonzeptes gehen zurück in die frühen 90-er Jahre. Ein erster Entwurf, die Grundlage des heutigen Konzeptes, stammt aus dem Jahr 1995. Lange drohte dieser in der Tiefe einer Behördenschublade zu verschwinden, bis 2003 eine Überarbeitung des Konzeptes im Zuge der Umsetzung der FFH-Richtlinien erfolgte. Jetzt endlich liegt die offizielle Version vor. Eine Umsetzung des Konzeptes vor Ort - also die Kennzeichnung der Felsen - soll in diesem Jahr erfolgen. Schon früh waren einzelne Felsen der Fichtelgebirgsregion von Sperrungen betroffen, vor allem, weil diese in ausgewiesenen Natur- oder Landschaftsschutzgebieten liegen. Etliche Felsen sind zudem Naturdenkmäler. Aus naturschutzfachlicher Sicht besonders erwähnenswert ist das Vorkommen sehr seltener Moose und Flechten in einzelnen Regionen. Die gesamte naturschutzfachliche Bedeutung, aber auch die klettersportliche Seite findet nun Berücksichtigung in den z. T. sehr differenzierten Regelungen, die die endgültige Version des Kletterkonzeptes Fichtelgebirge für die einzelnen Felsen vorsieht. Das Kletterkonzept Fichtelgebirge beinhaltet - verglichen mit den bisherigen Konzepten - etliche Neuerungen, die sicherlich für Diskussionen sorgen werden. Es bietet aber auch einige positive Überraschungen. Bouldern: Erstmalig wird das Bouldern in einem Kletterkonzept ausdrücklich erwähnt und berücksichtigt. An einzelnen Felsen bzw. Felsgruppen gilt ein Boulderverbot. Erwähnenswert ist aber auch, dass das Bouldern explizit an den anderen Felsen (auch an Felsen der Zone 1) erlaubt wird! Kletterverbote per Verordnung: Für einige Felsen galt bisher ein Kletterverbot per Verordnung. Betroffen waren davon v. a. der Nußhardt und der Waldkopf. An beiden Felsformationen wurde durch das Kletterkonzept das Kletterverbot gelockert, d. h. an einigen Wandpartien darf wieder geklettert werden (Zone 2). Allerdings gilt für die anderen Wandteile (Zone 1) ein generelles Kletter- und Boulderverbot. Da die Kennzeichnung der Felsen und Zonen noch nicht erfolgte, sollte man aber zunächst auf einen Besuch dieser Kletterfelsen in diesen zwei Gebieten verzichten. Details zu den Zonierungen sind der nachfolgend aufgeführten Felsliste zu entnehmen. Kletterkonzept Fichtelgebirge (KKFG)
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